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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13 B ER (https://dejure.org/2013,103068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.11.2013 - L 8 SO 418/13 B ER (https://dejure.org/2013,103068)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. November 2013 - L 8 SO 418/13 B ER (https://dejure.org/2013,103068)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Da im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheids auf der Grundlage des § 45 SGB X im Streit steht, trifft grundsätzlich den Antragsgegner die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, B 11a AL 7/05 R, juris Rdnr. 32).

    Zwar mag eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung im Sinne einer Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Antragstellers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R, juris Rdnr. 33).

    Dies kann im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X jedoch erst dann der Fall sein, wenn sämtliche zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1992, 7 RAr 38/92, juris Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, a.a.O. juris Rdnr. 29).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 25/07 R

    Rücknahme der Bewilligung von Waisenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Nach der hier allein in Betracht kommenden Vorschrift des § 45 Abs. 1 SGB X ist Voraussetzung für eine Rücknahmeentscheidung die objektiv und im Sinne eines Vollbeweises festgestellte Rechtswidrigkeit des ergangenen Leistungsbescheides; bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit reichen nicht aus (BSG, Urteil vom 2. April 2009, B 2 U 25/07 R, juris Rdnr. 21; Steinwedel in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 78. Ergänzungslieferung 2013, § 45 SGB X Rdnr. 24), wobei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes, der zurückgenommen werden soll, maßgebend ist, jedoch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 5 AS 224/11

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der rückwirkenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Bei der zu treffenden Abwägung der Interessen sind dabei vor allem die Natur, Schwere und Dringlichkeit der dem Betroffenen auferlegten Belastungen und die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer etwaigen späteren Rückgängigmachung der Maßnahmen und ihrer Folgen zu berücksichtigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Oktober 2011, L 5 AS 224/11 B ER, juris Rdnr. 30).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Den Beweis für die Rechtswidrigkeit des Bescheides hat grundsätzlich der Leistungsträger zu führen, der sich auf die ursprüngliche Rechtswidrigkeit beruft, denn die Unerweislichkeit von Tatsachen geht regelmäßig zu Lasten desjenigen, der daraus eine günstige Rechtsfolge für sich ableitet (vgl. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1957, 10 RV 945/55, BSGE 6, 70, juris Rdnr. 18; Schütze in: von Wulffen: SGB X, 7. Auflage 2010, § 45 Rdnr. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2012 - L 8 SO 331/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Das fiskalische Interesse an der Aufhebung eines (rechtswidrigen) Leistungsbescheides allein kann in der Regel nicht zugleich als Kriterium für die Anordnung der sofortigen Vollziehung herangezogen werden, vielmehr muss der Sozialleistungsträger, sofern die Anordnung der sofortigen Vollziehung einen auf Geld gerichteten Bescheid betrifft, grundsätzlich darlegen, weshalb das Abwarten auf den Ausgang der Hauptsache unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2012, L 8 SO 331/12 B ER).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 418/13
    Dies kann im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 SGB X jedoch erst dann der Fall sein, wenn sämtliche zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 1992, 7 RAr 38/92, juris Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, a.a.O. juris Rdnr. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2013 - L 8 SO 419/13
    Nachdem dem Antragsgegner mit Kostenentscheidung vom heutigen Tag in dem Verfahren L 8 SO 418/13 B ER die Kosten auferlegt worden sind, fehlt es für die Beschwerde gegen die Versagung von PKH am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
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